Generell gilt: Während der Hauptsaison vom 15.05 bis einschließlich 30.09 werden die Ferienwohnungen wochenweise vermietet. Die Anreise ist dabei immer Samstags ab 15:00 Uhr möglich, die Abreise sollte - ebenfalls an einem Samstag - bis 11:00 Uhr erfolgt sein.
Doch was wäre eine Regel ohne ihre Ausnahmen? Nichts! Deswegen gilt auch für das Anmieten einer
Ferienwohnung Rügen: Im Einzelfall und insbesondere in der Nebensaison vom 01.10 bis einschließlich 14.05 sind Abweichungen möglich. Kurze Anfrage unter der Rufnummer 0172/4020280 (bei Anrufen aus dem Ausland die +49 nicht vergessen) oder aber eine E-Mail an reservierung[ät]gut-grubnow.de - schon wissen Sie mehr.
Besondere Regeln gelten auch für die
Vermietung an den Feiertagen rund um Weihnachten, Silvester und Ostern. So muss an Weihnachten ein kleiner Kurzurlaub von mindestens vier Tagen eingeplant, Silvester kann binnen sechs Tagen ausgiebig gefeiert werden und an Ostern haben Sie mindestens fünf Tage Zeit, gute Verstecke für die Ostereier zu finden.
Ach ja, es gibt noch eine Ausnahme - und was für eine schöne! Möchten Sie die traumhafte Atmosphäre im und um das
Gutshaus Grubnow nutzen, um einen festlichen Anlass zu begehen? Dann tun Sie das doch! Selbstverständlich entfällt auch hier die 7-Tage Regelung:
Hochzeiten, Jubiläen, Firmenfeiern - Feste können im
Gut Grubnow und der angeschlossenen
Ferienwohnung Rügen gefeiert werden, wie sie gerade fallen. Zumindest im Zeitraum vom 15. September bis zum 15. Juni. Auch hier gilt:
Einfach nachfragen - wir erstellen Ihnen Ihr individuelles Angebot.
<< Ist das Ferienhaus Rügen oder die Ferienwohnung Rügennoch buchbar?